Die allgemeinen  Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Die angefhrten Verpackungen sind zulssig, vorausgesetzt, eine Explosion ist infolge des Anstiegs des Innendrucks nicht mglich. Die hchste Nettomasse darf 30 kg nicht bersteigen.